NIS2 - Vom Gesetz zur Praxis

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Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der neuen europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Cybersicherheit.

Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit) bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in der Europäischen Union (EU). Sie legt verbindliche Mindestanforderungen für eine Vielzahl von Unternehmen fest und erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur vorherigen NIS-Richtlinie. Ziel ist es, Sicherheitsstandards zu verbessern, Meldepflichten zu verschärfen und Krisenbewältigungsmaßnahmen zu optimieren.

Am 16. Januar 2023 hat die Europäische Kommission die endgültige Fassung der NIS2-Richtlinie verabschiedet. Die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, hätten die Vorgaben bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen sollen, was jedoch ausgeblieben ist. Aufgrund unserer politischen Situation bleibt abzuwarten, wann dieses Thema erneut "Fahrt aufnimmt". Aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben. Einen entscheidenden Vorteil hat die aktuelle Situation jedoch für die Unternehmen: Man bekommt noch etwas Aufschub, um sich auf die NIS2 vorzubereiten. 

Allerdings ist die nationale Umsetzung in Deutschland vorerst gescheitert. Aufgrund politischer Uneinigkeit wird NIS2 hierzulande nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Wann die neuen nationalen Regelungen in Kraft treten, bleibt ungewiss.

Unabhängig davon liefert die NIS2-Richtlinie bereits jetzt klare Anforderungen und Handlungsspielräume, um Informationssicherheit und Cyber-Resilienz zu stärken. Unternehmen, die frühzeitig investieren, schützen sich wirksam vor Cyberangriffen und sichern nachhaltig ihre Wettbewerbsfähigkeit.

save IT first unterstützt Sie dabei, sich proaktiv auf die kommenden Cybersicherheitsvorgaben vorzubereiten – mit maßgeschneiderten technologischen und organisatorischen Lösungen für Ihr Unternehmen.

Wer ist betroffen?

Icon Bürogebäude

Wesentliche Einrichtungen:

• Energie (Elektrizität, Fernwärme, Erdöl, Erdgas, Wasserstoff)
• Verkehr (Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr)
• Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
• Gesundheitswesen
• Trink- und Abwasser
• Digitale Infrastruktur (u. a. Betreiber von Internet-Knoten, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Vertrauensdienstanbieter, Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze- und Dienste).
• Verwaltung von Informationstechnik und Telekommunikations-Diensten
• Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
• Weltraum

Icon Fabrik

Wichtige Einrichtungen:

• Post- und Kurierdienste
• Abfallbewirtschaftung
• Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
• Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
• Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (u. a. Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, Datenverarbeitungsgeräten, Fahrzeugbauer sowie Maschinenbauunternehmen)
• Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und soziale Netzwerke)
• Forschung

Folgende Maßnahmen dienen als Anhaltspunkte für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie:

Icon Strafe 1

Welche Konsequenzen haben Verstöße für die Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie verschärft das Sanktionsregime erheblich. Unternehmen, die keine angemessenen Risikomanagementmaßnahmen ergreifen oder beispielsweise einen Sicherheitsvorfall nicht unverzüglich melden, setzen sich einem erheblichen finanziellen Risiko aus. Die Geldstrafen stehen dabei im Verhältnis zum Umsatz und zur Kritikalität des Unternehmens. So können Unternehmen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent ihres weltweiten Umsatzes für kritische Unternehmen und bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent ihres weltweiten Umsatzes für bedeutende Unternehmen belegt werden - je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Zusätzlich haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Recht, von Unternehmen Prüfungen oder Inspektionen zu verlangen und bei Bedarf Verwarnungen und Anordnungen auszusprechen.

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Bewertung

Der erste Schritt auf dem Weg zur NIS2-Konformität besteht darin, sich einen Überblick über die aktuelle Situation und die zu erreichenden Ziele zu verschaffen. Basierend auf dem Wissen und der Erfahrung unserer Cybersecurity-Consultants führt save IT first eine umfassende Bewertung durch, die den Kontext Ihres Unternehmens berücksichtigt und Ihnen einen Überblick über Ihre Bemühungen zur Einhaltung von NIS2 gibt.

   

Verbessern Sie Ihre Cybersecurity-Position

Gemäß NIS2 Artikel 21 bietet save IT first massgeschneiderte Beratung, Lösungen und Dienstleistungen an, die speziell auf Ihre aktuelle IT-Situation und Ihren Geschäftskontext zugeschnitten sind. Von der Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bis zur Einrichtung einer Multi-Faktor-Authentifizierungslösung unterstützt save IT first Sie dabei, Ihre Sicherheits- und Cybersicherheitsstandards zu verbessern.

   

Risiken erkennen und managen

Eine zentrale Anforderung des Gesetzes besteht darin, die Risiken Ihres Informationssystems zu identifizieren und zu managen. Durch Risikoanalysen und Risikoverfolgung gewinnen Sie wichtige Einblicke in potenzielle Bedrohungen und geeignete Maßnahmen.
 
save IT first führt diese Analysen und Nachverfolgungen gemäß ISO 27005 durch.

   

Mehr als Cybersecurity-Projekte

Die Verpflichtungen und Anforderungen von NIS2 betreffen verschiedene Bereiche Ihres Informationssystems. Unabhängig von Ihrer IT-Philosophie (öffentliche/private Hosting-Lösungen, On-Premise-Systeme usw.) sind wir in der Lage, neben der Cybersicherheit auch andere Aspekte zu adressieren. Dazu gehören u.a. Business Continuity, Kommunikationsdienste sowie Telekommunikations- und Infrastrukturfragen.

 

   

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